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| 2005/01/19 Online-Sicherheit - Österreichs Webauftritte hinter dem Stand der Technik Die EG-Richtlinie 2002/58/EG verpflichtet Anbieter von Onlinediensten zur sicheren Übertragung persönlicher Daten - Keine ausdrückliche Umsetzung dieser Bestimmung in Österreich - seit 1.11.2003 jedoch direkt anwendbar - Ein Jahr danach hat die ARGE DATEN einen repräsentativen Querschnitt von österreichischen Websites in Hinblick auf sichere Datenübertragung analysiert Sichere Datenübertragung verpflichtend Technik und der Kosten ihrer Durchführung ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das angesichts des bestehenden Risikos angemessen ist." Im Zusammenhang mit Datenübertragung im Internet hat sich die 128bit-SSL Verschlüsselung als "Stand der Technik" herauskristallisiert und bewährt. Internet-Benutzer erkennen diese SSL-Verschlüsselung durch das "https" vor einer URL bzw. durch ein geschlossenes Schlosssymol bei manchen Webbrowsern. Auch Datenschutzverordnung des Bundeskanzleramts schreibt SSL-Verschlüsselung vor Österreich hat es jedoch verabsäumt diesen Teil der EG-Richtlinie angemessen in ein Gesetz umzusetzen. Damit gilt seit 1.11.2003 dieser Teil der Richtlinie direkt. Für Online-Betreiber entstand dadurch erhebliche Rechtsunsicherheit, wie diese Richtlinie umzusetzen ist. 128bit-SSL Verschlüsselung defacto-Internet-Sicherheitsstandard Schwache Ergebnisse in Österreich Nur 18,7% (79 Anbieter) verwenden die sichere SSL-Verschlüsselung, 343 (oder mehr als 80%) ignorieren den gesetzlichen Auftrag zur sicheren Onlinekommunikation. Damit sind die Daten eklatant schlechter als die Vergleichsstichprobe der ausländischen Anbieter. Hier verwenden immerhin 43,9% sichere Datenübertragung, der Anteil ist mehr als doppelt so hoch wie in Österreich. Hans G. Zeger: "Nach unseren Erfahrungen dürfte EU-weit in noch in keinem Land die sichere Datenkommunikation die Mehrheit darstellen, Österreich dürfte mit seinen Daten jedoch im letzten Drittel liegen." Keine Verbesserungen gegenüber Vergangenheit Hans G. Zeger: "Offenbar liegt hier ein mehrfaches Versagen vor. Neben fehlender Information über die Verschlüsselungs- und Zertifizierungstechnik, dürften auch geeignete Anreize zur Installation von sicherer Datenübertragung und eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der EU-Bestimmungen fehlen". Relativ große branchenspezifische Unterschiede So wiesen die Angebote der Verlage und Buchhändler mit einem Anteil von 32,1% an sicherer Datenübertragung das beste Ergebnis auf. Überraschend war die relativ geringe Verbreitung sicherer Kommunikation im Bereich der IT-Anbieter (also Computerhändler, Internet- und Telekomanbieter, IT-Dienstleister). Mit gerade 24,6% ist der Wert kaum besser als beim sonstigen Einzelhandel (23,3%). Gerade aus dem IT-Sektor hätte man sich Impulse und eine gewisse Vorbildwirkung erwartet. Geradezu bestürzend sind die Werte bei den Gesundheitsdiensteanbietern im Internet (darunter auch die Apotheken). Mit bloß 6,9% Anteil der sicheren Kommunikation ein beschämendes Ergebnis. Hans G. Zeger: "Auch wenn Österreichs Apotheken noch keine Medikamente online verkaufen dürfen, werden über viele Gesundheitsportale durch Anfragen, Onlineberatung und Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln gesundheitsbezogene oder zumindest gesundheitsnahe Informationen ausgetauscht. Hier mangelt es eklatant an Sensibilität der Betreiber und am Schutz der Benutzer." Regional keine eindeutigen Trends Ein Ost-West-Gefälle läßt sich jedoch aus den Daten nicht herauslesen. Offenbar hängt die sicherheitstechnische Qualität eines Online-Angebots stärker vom Knowhow des realisierenden Webdesignbüros ab, als vom Unternehmensstandort des Betreibers. Warnung an Konsumenten Neben dem hohen Risiko, dass persönliche Daten oder Logindaten ausgespäht und missbraucht werden, hat der Konsument keine Sicherheit, dass der angegebene Online-Anbieter überhaupt existiert, dass das Angebot unverfälscht ist und die Kontaktdaten des Betreibers richtig sind. Verwendet der Webanbieter verschlüsselte Datenübertragung, dann kann jeder Benutzer an Hand des ausgestellten Zertifikats auch die tatsächliche Identität des Anbieters feststellen. Die Identität wurde vom ausstellenden Zertifizierungsdienstleister gemäß dem Signaturgesetz geprüft. Der Konsument hat damit die Sicherheit zu wissen, mit welchem Anbieter er es tatsächlich zu tun hat. Empfehlung an Online-Betreiber mehr --> EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation - Zwi... mehr --> http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&search=99271cii mehr --> http://www.e-rating.at Archiv --> Online-Shopping mit Kreditkarte - nicht immer sicher verbunden |
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